Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20212
LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03 (https://dejure.org/2005,20212)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2005 - L 9 R 4472/03 (https://dejure.org/2005,20212)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2005 - L 9 R 4472/03 (https://dejure.org/2005,20212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begrenzung anrechenbarer Zeiten im Fremdrentenrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03
    Von unechter Rückwirkung oder auch tatbestandlicher Rückanknüpfung (zur Terminologie s. Maurer, Staatsrecht I, 2. Aufl 2001, § 17, RdNr 105 ff; Jarass, in Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl, Art. 20 RdNr 69) wird auch gesprochen, wenn eine Norm künftige Rechtsfolgen von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig macht (BVerfGE 72, 200, 242; 79, 29, 45 ff).

    Eine echte Rückwirkung liegt dagegen vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (BVerfGE 57, 361, 391; 68, 287, 306; 72, 175, 196) bzw wenn die Rechtsfolgen für einen vor der Verkündung liegenden Zeitpunkt auftreten sollen und nicht für einen nach oder mit der Verkündung beginnenden Zeitraum (BVerfGE 72, 200, 242; 63, 343, 353; BSGE 71, 202, 206 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 3 - zur Unterscheidung zwischen echter Rückwirkung bzw der Rückbewirkung von Rechtsfolgen einerseits und unechter Rückwirkung bzw tatbestandlicher Rückanknüpfung andererseits s Schulze-Fielitz in Dreier, GG-Komm, Art. 20 RdNr 144 ff, 152 ff; Jarass, aaO, Art. 20 RdNr 68 ff; Fischer, JuS 2001, 861, 862 ff mwN zur stRspr des BVerfG).

    Während die unechte Rückwirkung bzw tatbestandliche Rückanknüpfung regelmäßig zulässig ist (vgl Jarass, aaO, Art. 20 RdNr 73), weil das vom Gesetzgeber verfolgte Gemeinwohlinteresse in der Regel das Vertrauen des Bürgers auf Fortbestand einer ihn begünstigenden Rechtslage überwiegt (Schulze-Fielitz, aaO, Art. 20 RdNr 154), ist die echte Rückwirkung bzw Rückbewirkung von Rechtsfolgen durch das Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich verboten (BVerfGE 13, 261, 272; 45, 142, 173; 95, 64, 86) oder bedarf jedenfalls einer besonderen Rechtfertigung (BVerfGE 72, 200, 257)".

    Sie sind Ausprägungen des Grundgedankens, dass allein zwingende Gründe des gemeinen Wohls oder ein nicht - oder nicht mehr - vorhandenes schutzwürdiges Vertrauen des Einzelnen eine Durchbrechung des staatlichen Rückwirkungsverbots zu Gunsten der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers rechtfertigen oder gar erfordern können (BVerfGE 72, 200, 258).

    Es handelt sich um eine Bagatelle (BVerfGE 30, 367, 389; 72, 200, 258; 95, 64, 86).

    Das geltende Recht war unklar und verworren, so dass eine baldige Klärung erwartet werden musste (BVerfGE 30, 367, 388; 45, 142, 173; 72, 200, 259).

    Schließlich können - trotz eines Vertrauenstatbestands - zwingende Belange des Gemeinwohls eine echte Rückwirkung rechtfertigen (BVerfGE 13, 261, 272; 30, 367, 390; 72, 200, 260; 88, 384, 404)".

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 118/00 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03
    Hiergegen hat die Klägerin am 15.4.2003 Klage zum Sozialgericht (SG) Heilbronn erhoben, mit der sie die Zahlung einer Witwenrente unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 30.8.2001 (B 4 RA 118/00 R) weiterverfolgt hat.

    Gegen das am 3.11.2003 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 7.11.2003 Berufung zum Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg eingelegt und vorgetragen, die Rentenversicherungsträger würden dem Urteil des BSG vom 30.8.2001 (B 4 RA 118/00 R) über den Einzelfall hinaus nicht folgen, da es von einem fehlerhaften Ansatz ausgehe.

    Der Senat neigt entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts (BSGE 88, 288; 92, 248; 93, 85) der Auffassung zu, dass die Beklagte bei Erlass des Bescheides vom 26.7.1999 das Recht nicht unrichtig angewandt hat und auch nicht von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist.

    Denn bei § 22 b FRG aF handelt es sich um eine vom Gesetzgeber eingeführte besondere Sozialrente für Spätaussiedler, die als Fürsorgeleistung nur dem äußeren Anschein nach noch dem System der gesetzlichen Rentenversicherung zugeordnet ist (BSG, Urt. vom 30.8.2002, BSGE 88, 288 = SozR 3-5050 § 22 b Nr. 2).

    Die vom BSG im Urteil vom 30.8.2001 (B 4 RA 118/00 R) vorgenommene und in späteren Entscheidungen vom 13. Senat (vom 11.3.2004; BSGE 92, 248) und 8. Senat (vom 7.7.2004; BSGE 93, 85) übernommene Auslegung von § 22 b Abs. 1 Satz 1 FRG aF wurde weder von den Rentenversicherungsträgern noch von zahlreichen Sozial- und Landessozialgerichten akzeptiert, so dass sich schutzwürdiges Vertrauen in die vom BSG vorgenommene Auslegung bis zum Gesetzesbeschluss über das RV-Nachhaltigkeitsgesetz am 11.3.2004 nicht bilden konnte.

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03
    Es handelt sich um eine Bagatelle (BVerfGE 30, 367, 389; 72, 200, 258; 95, 64, 86).

    Das geltende Recht war unklar und verworren, so dass eine baldige Klärung erwartet werden musste (BVerfGE 30, 367, 388; 45, 142, 173; 72, 200, 259).

    Das geltende Recht ist in dem Maße systemwidrig und unbillig, dass ernsthafte Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit bestehen (BVerfGE 13, 215, 224; 19, 187, 197; 30, 367, 388), oder eine Rechtsnorm erweist sich im Nachhinein als ungültig; sie kann durch eine rechtlich einwandfreie Norm ersetzt werden (BVerfGE 13, 261, 272).

    Schließlich können - trotz eines Vertrauenstatbestands - zwingende Belange des Gemeinwohls eine echte Rückwirkung rechtfertigen (BVerfGE 13, 261, 272; 30, 367, 390; 72, 200, 260; 88, 384, 404)".

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03
    Während die unechte Rückwirkung bzw tatbestandliche Rückanknüpfung regelmäßig zulässig ist (vgl Jarass, aaO, Art. 20 RdNr 73), weil das vom Gesetzgeber verfolgte Gemeinwohlinteresse in der Regel das Vertrauen des Bürgers auf Fortbestand einer ihn begünstigenden Rechtslage überwiegt (Schulze-Fielitz, aaO, Art. 20 RdNr 154), ist die echte Rückwirkung bzw Rückbewirkung von Rechtsfolgen durch das Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich verboten (BVerfGE 13, 261, 272; 45, 142, 173; 95, 64, 86) oder bedarf jedenfalls einer besonderen Rechtfertigung (BVerfGE 72, 200, 257)".

    Das geltende Recht ist in dem Maße systemwidrig und unbillig, dass ernsthafte Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit bestehen (BVerfGE 13, 215, 224; 19, 187, 197; 30, 367, 388), oder eine Rechtsnorm erweist sich im Nachhinein als ungültig; sie kann durch eine rechtlich einwandfreie Norm ersetzt werden (BVerfGE 13, 261, 272).

    Schließlich können - trotz eines Vertrauenstatbestands - zwingende Belange des Gemeinwohls eine echte Rückwirkung rechtfertigen (BVerfGE 13, 261, 272; 30, 367, 390; 72, 200, 260; 88, 384, 404)".

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03
    Während die unechte Rückwirkung bzw tatbestandliche Rückanknüpfung regelmäßig zulässig ist (vgl Jarass, aaO, Art. 20 RdNr 73), weil das vom Gesetzgeber verfolgte Gemeinwohlinteresse in der Regel das Vertrauen des Bürgers auf Fortbestand einer ihn begünstigenden Rechtslage überwiegt (Schulze-Fielitz, aaO, Art. 20 RdNr 154), ist die echte Rückwirkung bzw Rückbewirkung von Rechtsfolgen durch das Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich verboten (BVerfGE 13, 261, 272; 45, 142, 173; 95, 64, 86) oder bedarf jedenfalls einer besonderen Rechtfertigung (BVerfGE 72, 200, 257)".

    Das geltende Recht war unklar und verworren, so dass eine baldige Klärung erwartet werden musste (BVerfGE 30, 367, 388; 45, 142, 173; 72, 200, 259).

    Der Betroffene musste zu dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz bezogen wird, mit der Neuregelung rechnen (BVerfGE 37, 363, 397; 45, 142, 173; 88, 384, 404; 89, 48, 67).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03
    "Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfGE 95, 64, 86 - stRspr).

    Während die unechte Rückwirkung bzw tatbestandliche Rückanknüpfung regelmäßig zulässig ist (vgl Jarass, aaO, Art. 20 RdNr 73), weil das vom Gesetzgeber verfolgte Gemeinwohlinteresse in der Regel das Vertrauen des Bürgers auf Fortbestand einer ihn begünstigenden Rechtslage überwiegt (Schulze-Fielitz, aaO, Art. 20 RdNr 154), ist die echte Rückwirkung bzw Rückbewirkung von Rechtsfolgen durch das Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich verboten (BVerfGE 13, 261, 272; 45, 142, 173; 95, 64, 86) oder bedarf jedenfalls einer besonderen Rechtfertigung (BVerfGE 72, 200, 257)".

    Es handelt sich um eine Bagatelle (BVerfGE 30, 367, 389; 72, 200, 258; 95, 64, 86).

  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 9/04 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03
    Diese Frage beantwortet sich nach der materiellen Rechtslage, wie sie sich für den am 20.2.1999 entstandenen Rentenanspruch der Klägerin zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Überprüfungsentscheidung ergibt (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 21.6.2005 Az B 8 KN 9/04, abrufbar über www.bundessozialgericht.de "Entscheidungstexte", m.w.N).

    Hierzu hat das BVerfG folgende Fallgruppen entwickelt (vgl auch die Übersichten bei Schulze-Fielitz, aaO, Art. 20 RdNr 147 ff; Jarass, aaO, Art. 20 RdNr 72; Fischer, aaO, 862 ff und zuletzt BSG Urteil vom 21.6.2005 B 8 KN 9/04 aaO):.

    Diesbezüglich wird auf die umfänglichen Ausführungen des BSG in den Entscheidungen vom 21.6.2005 (B 8 KN 9/04 R und B 8 KN 1/05 aaO) Bezug genommen.

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03
    Der Betroffene musste zu dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz bezogen wird, mit der Neuregelung rechnen (BVerfGE 37, 363, 397; 45, 142, 173; 88, 384, 404; 89, 48, 67).

    Schließlich können - trotz eines Vertrauenstatbestands - zwingende Belange des Gemeinwohls eine echte Rückwirkung rechtfertigen (BVerfGE 13, 261, 272; 30, 367, 390; 72, 200, 260; 88, 384, 404)".

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 44/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03
    Der Senat neigt entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts (BSGE 88, 288; 92, 248; 93, 85) der Auffassung zu, dass die Beklagte bei Erlass des Bescheides vom 26.7.1999 das Recht nicht unrichtig angewandt hat und auch nicht von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist.

    Die vom BSG im Urteil vom 30.8.2001 (B 4 RA 118/00 R) vorgenommene und in späteren Entscheidungen vom 13. Senat (vom 11.3.2004; BSGE 92, 248) und 8. Senat (vom 7.7.2004; BSGE 93, 85) übernommene Auslegung von § 22 b Abs. 1 Satz 1 FRG aF wurde weder von den Rentenversicherungsträgern noch von zahlreichen Sozial- und Landessozialgerichten akzeptiert, so dass sich schutzwürdiges Vertrauen in die vom BSG vorgenommene Auslegung bis zum Gesetzesbeschluss über das RV-Nachhaltigkeitsgesetz am 11.3.2004 nicht bilden konnte.

  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 10/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 9 R 4472/03
    Der Senat neigt entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts (BSGE 88, 288; 92, 248; 93, 85) der Auffassung zu, dass die Beklagte bei Erlass des Bescheides vom 26.7.1999 das Recht nicht unrichtig angewandt hat und auch nicht von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist.

    Die vom BSG im Urteil vom 30.8.2001 (B 4 RA 118/00 R) vorgenommene und in späteren Entscheidungen vom 13. Senat (vom 11.3.2004; BSGE 92, 248) und 8. Senat (vom 7.7.2004; BSGE 93, 85) übernommene Auslegung von § 22 b Abs. 1 Satz 1 FRG aF wurde weder von den Rentenversicherungsträgern noch von zahlreichen Sozial- und Landessozialgerichten akzeptiert, so dass sich schutzwürdiges Vertrauen in die vom BSG vorgenommene Auslegung bis zum Gesetzesbeschluss über das RV-Nachhaltigkeitsgesetz am 11.3.2004 nicht bilden konnte.

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 1/05 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92

    Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz -

  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

  • BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvR 345/60

    Vertrauensschutz im Recht des Lastenausgleichs

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende

  • SG Mannheim, 27.11.2002 - S 9 RJ 2074/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht